S T O P

Substitution Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Personenbezogene, individuelle Maßnahmen Sie wissen, dass Sie Gefährdungen ausgesetzt sind, die nicht durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive Schutzmaßnahmen) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Aber Sie sind sich nicht sicher, welche individuellen Maßnahmen abhelfen könnten: Hier helfe ich gern weiter!
Weitere Leistungen für Ihre Sicherheit

BERATUNG und VERMITTLUNG

Ich berate Sie, gern auch mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi), bei hersteller-unabhängiger Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz sowie zum Retten. Nur geeignete PSAgA, die bestimmungsgemäß verwendet wird, schützt und erfüllt ihren Zweck. Ich vertreibe keine PSAgA, aber unterstütze Sie gern bei der Beschaffung. Sollten Leistungen notwendig werden, die über den Bereich PSAgA hinausgehen, wie z.B. Seilzugangstechnik, so vermittel ich gern an kompetente Ansprechpartner.

Jan-Henrik Barkow

PSAgA-Prüfservice Reken

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf info@psaga-reken.de

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Prüfleistungen gem. DGUV Grundsatz 312-906

Folgende Persönliche Schutzausrüstung biete ich an zu prüfen: Auffanggurte DIN EN 361 Haltegurte und Verbindungsmittel DIN EN 358 Verbindungsmittel DIN EN 354 mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führungen DIN EN 353-2, DIN EN 12841 Typ A Falldämpfer DIN EN 355 Verbindungselemente DIN EN 362 Anschlageinrichtungen DIN EN 795 Typ B 1 o Bandschlingen o Trägerklemmen 2 o Dreibeine 2 Rundschlingen und Bandschlingen DIN EN 566 Reepschnur DIN EN 564 Seile DIN EN 1891 Sitzgurte DIN EN 813 Abseilgeräte zum Retten DIN EN 12841 Typ C / DIN EN 341 3 Rettungstragen und Rettungsgurte DIN EN 1497 Rettungsschlaufen DIN EN 1498 Helme DIN EN 397 und DIN EN 12492 1 fest mit dem Bauwerk verbundene Anschlageinrichtungen gem. DIN EN 795 Typ A, C und D dürfen nicht gem. DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden 2 sofern der Hersteller keine gesonderte Autorisierung verlangt 3 gem. Herstellerangaben revisionspflichtige Rettungs- und Höhensicherungsgeräte sind ausgenommen
weitere Infos

Persönliche Schutzausrüstung gegen

Absturz

Prüfleistungen gem. DGUV Grundsatz 312-

906

Folgende Persönliche Schutzausrüstung biete ich an zu prüfen: Auffanggurte DIN EN 361 Haltegurte und Verbindungsmittel DIN EN 358 Verbindungsmittel DIN EN 354 mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führungen DIN EN 353-2, DIN EN 12841 Typ A Falldämpfer DIN EN 355 Verbindungselemente DIN EN 362 Anschlageinrichtungen DIN EN 795 Typ B 1 o Bandschlingen o Trägerklemmen 2 o Dreibeine 2 Rundschlingen und Bandschlingen DIN EN 566 Reepschnur DIN EN 564 Seile DIN EN 1891 Sitzgurte DIN EN 813 Abseilgeräte zum Retten DIN EN 12841 Typ C / DIN EN 341 3 Rettungstragen und Rettungsgurte DIN EN 1497 Rettungsschlaufen DIN EN 1498 Helme DIN EN 397 und DIN EN 12492 1 fest mit dem Bauwerk verbundene Anschlageinrichtungen gem. DIN EN 795 Typ A, C und D dürfen nicht gem. DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden 2 sofern der Hersteller keine gesonderte Autorisierung verlangt 3 gem. Herstellerangaben revisionspflichtige Rettungs- und Höhensicherungsgeräte sind ausgenommen

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