Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeiner Geltungsbereich
Die
Geschäftsbedingungen
gelten
für
alle
gegenwärtigen
und
zukünftigen
Geschäftsbeziehungen
mit
Unternehmen
im
Sinne
des
§
14
des
Bürgerlichen
Gesetzbuchs
(BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem
Auftraggeber und
dem Unternehmen PSAgA-Prüfservice Reken
Inhaber Jan-Henrik Barkow
Carl-Benz-Str. 27
Haus B
48734 Reken
E-Mail-Adresse: info@psaga-reken.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE338088907
nachfolgend Anbieter / Sachkundiger genannt, der Vertrag zustande.
Vertragsgegenstand
Durch
diesen
Vertrag
werden
Dienstleistungen
aus
dem
Bereich
Prüfservice
von
Persönlicher
Schutzausrüstung
gegen
Absturz
und
Beratungsleistungen
hierzu
geregelt.
Vertragsschluss
Einer
unverbindlichen
Anfrage
eines
potenziellen
Auftraggebers
folgt,
sofern
nicht
weitere
Daten
geklärt
werden
müssen,
im
Regelfall
eine
schriftliche
Angebotsübermittlung durch den Anbieter.
Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter (PSAgA-Prüfservice Reken) gilt als geschlossen, wenn der
Auftraggeber
ein
Angebot
/
einen
Auftrag
schriftlich
oder
mündlich
unter
Kenntnis
dieser
AGB
annimmt.
Hierzu
erhält
der
Auftraggeber
im
Regelfall,
sofern
es
sich
nicht um kurzfristige Beauftragung handelt, zusätzlich eine schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten.
Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart zu den angegebenen Preisen zzgl. der gesetzlicher Umsatzsteuer ausgeführt.
Auftragsänderungen
bzw.
–erweiterungen
werden
nur
wirksam,
sofern
sie
durch
den
Auftraggeber
selbst
oder
durch
ihn
benannte
Personen
(Bevollmächtigte)
im
Rahmen
der
Leistungserbringung
beauftragt
und
durch
den
Anbieter
angenommen
werden.
Hierzu
wird
im
Rahmen
der
Auftragserteilung
die
Nennung
des
Bevollmächtigten sowie der Umfang der Vollmacht erfragt.
Preise
Der
Gesamtpreis
errechnet
sich
aus
den
folgenden
Komponenten:
Pauschale
und/oder
Stundenvereinbarung,
Kosten
der
jeweiligen
vereinbarten
Arbeitsmittel
sowie
Fahrtkosten gem. Vereinbarung.
Alle Preise sind Nettopreise und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern
nichts
Anderes
schriftlich
vereinbart
ist,
wird
in
Bezug
auf
den
Arbeitsumfang
geringen
Tätigkeiten
grundsätzlich
mindestens
½
Arbeitsstunde
sowie
die
vereinbarten Fahrtkosten in Rechnung gestellt.
Sind
im
Angebot
/
Auftrag
Pauschalen
für
Prüflinge
(zu
prüfende
PSAgA)
vereinbart,
so
sind
diese
unabhängig
von
dem
tatsächlichen
Zeitaufwand
zu
vergüten.
Auch
hier
gilt,
dass,
sofern
nichts
Anderes
schriftlich
vereinbart
ist,
eine
Mindestpauschale
in
Höhe
von
½
Arbeitsstunde
sowie
die
vereinbarten
Fahrtkosten
in
Rechnung
gestellt werden.
Es gilt das jeweilig angenommene Angebot / der jeweilige Auftrag. Die in Angeboten festgelegten Preise sind mit einer Bindefrist von 4 Wochen versehen.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der
Auftraggeber
ist
verpflichtet,
alle
für
den
Sachkundigen
notwendigen
sowie
gewünschten
Unterlagen
rechtzeitig
und
ohne
zusätzliche
Kosten
zur
Verfügung
zu
stellen.
Er
hat
den
Sachkundigen
bei
seiner
Arbeit
zu
unterstützen
und
ihm
den
Zugang
zum
zu
prüfenden
Artikel
zu
ermöglichen.
Der
Auftraggeber
ist
verpflichtet,
den Anbieter unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für die Beurteilung des Zustands des jeweiligen Artikels von Belang sind.
Prüfungs- und Beratungsleistungen
Im Rahmen von Prüfungen von PSAgA (Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) wird der jeweils vom Auftraggeber vorgelegte Artikel kostenpflichtig geprüft.
Die
Prüfung
der
jeweiligen
Artikel
erfolgt
im
Regelfall
im
Rahmen
einer
Inaugenscheinnahme.
Sollte
durch
den
Hersteller
vorgegeben
die
Nutzung
von
Werkzeug
notwendig
sein,
um
bestimmte
Teile
z.B.
zu
öffnen,
um
den
Zustand
beurteilen
zu
können,
so
stimmt
der
Auftraggeber
z.B.
dem
Öffnen
o.ä.
zu.
Der
Anbieter
stellt,
sofern
keine
Beanstandungen
gefunden
wurden,
den
ursprünglichen
Zustand
wieder
her.
Im
Rahmen
der
Prüfung
werden
allerdings
Schnallen
etc.
insbesondere
von
Gurten
gelöst
und
nicht
wieder
in
die
vorgelegte
Einstellung
zurückversetzt.
Dies
wird
durch
den
Auftraggeber
nicht
beanstandet,
sondern
als
Merkmal
der
Prüfung anerkannt.
Sofern
es
im
Rahmen
der
sachkundigen
Prüfung
zu
keiner
Beanstandung
des
Artikels
kommt,
wird
der
jeweilige
Artikel
mit
dem
Vermerk
„i.O.“
(in
Ordnung)
auf
einem
entsprechenden
Dokument
gekennzeichnet.
Das
jeweilige
Dokument
wird
entweder
durch
den
Auftraggeber
erstellt
oder
durch
den
Anbieter
beigebracht.
Die
Mindestanforderungen
werden
entsprechend
der
Regelungen
und
Grundsätze
der
DGUV
formuliert
und
spätestens
im
Rahmen
der
Auftragserteilung
vom
Anbieter
übermittelt. Auf Wunsch wird die positiv geprüfte PSAgA auf dem jeweiligen Artikel mit nächstem Prüfdatum mit einem Sticker sachgerecht markiert.
Wird
ein
Artikel
durch
den
Auftraggeber
vorgelegt,
der
nicht
ordnungsgemäß
geprüft
werden
kann
(z.B.
nicht
mehr
identifizierbar
oder
vorherige
Verwendung
nicht
bekannt
ist)
oder
im
Rahmen
der
Prüfung
beanstandet
wird
(defekt
bzw.
Zustand
nicht
in
Ordnung),
so
ist
die
Prüfung
mit
der
Bewertung
„NOK“
(NICHT
IN
ORDNUNG)
auf
der
Dokumentation
abgeschlossen.
Eine
besondere
Markierung
auf
dem
Artikel
erfolgt
nicht.
Reparaturen
oder
Wartungen
werden
durch
den
Anbieter
nicht
vorgenommen.
Artikel,
welche
nicht
in
Ordnung
sind,
werden
mit
Feststellung
dieses
Zustandes
nicht
weiter
geprüft.
Der
Auftraggeber
erhält
den
Artikel
in
dem
Zustand
wieder,
in
dem
die
Beanstandung
festgestellt
wurde.
Sofern
durch
den
Auftraggeber
gewünscht
bzw.
gestattet,
kann
der
Anbieter
den
defekten Artikel als Anschauungsmaterial kostenfrei übernehmen.
Für
Mängel
und
Schäden,
die
darauf
zurückzuführen
sind,
dass
der
Auftraggeber
wichtige
Informationen
über
Art
und
Beschaffenheit
der
Artikel
nicht
an
den
Anbieter
weitergegeben
hat,
wird
keine
Haftung
übernommen.
Gleiches
gilt,
wenn
der
Auftraggeber
keine
ausreichenden
Vorkehrungen
für
die
Zugänglichkeit
bzw.
Erreichbarkeit der zu prüfenden Artikel trifft.
Die
Kennzeichnung
des
geprüften
Artikels
auf
dem
entsprechenden
Dokument
bestätigt,
dass
sich
der
Artikel
zum
Zeitpunkt
der
sachkundigen
Prüfung
in
einem
ordnungsgemäßen
Zustand
befunden
hat.
Sollte
es
unmittelbar
nach
der
Prüfung
durch
den
Auftraggeber
oder
dessen
Verwender
zu
einer
unsachgemäßen
Benutzung
kommen
oder
eine
Beschädigung
des
Artikels
erfolgen,
so
übernimmt
der
PSAgA-Prüfservice
Reken
–
Jan-Henrik
Barkow
keine Haftung für den Artikel und der Folgen, die sich daraus ergeben.
Abnahme der Leistung
Die
Leistungen
des
Anbieters
bestehen
im
Wesentlichen
aus
der
sachkundigen
Prüfung
von
PSAgA
(Persönlicher
Schutzausrüstung
gegen
Absturz).
Die
Bewertung
des
Zustands
des
einzelnen
Artikels
erfolgt
nach
bestem
Wissen
und
Gewissen
des
Sachkundigen
unter
Berücksichtigung
der
jeweiligen
Herstellervorgaben
als
auch
der
Grundsätze
und
Regelungen
der
DGUV
sowie
aus
der
beruflichen
Erfahrung.
Der
Sachkundige
ist
nicht
an
Weisungen
des
Auftraggebers
gebunden,
wenn
diese
eine
inhaltliche
Unrichtigkeit
der
Prüfung
zur
Folge
hätten.
Der
Sachkundige
kann
ohne
eine
besondere
Zustimmung
des
Auftraggebers
Fotos
oder
Skizzen
der
Prüflinge zu Dokumentationszwecken machen.
Die Prüfung eines – auch nicht gebrauchstauglichen - Artikels ist mit Vorlage des jeweiligen Artikels zur Prüfung kostenpflichtig.
Ist der Auftraggeber mit der Bewertung des Anbieters nicht einverstanden, so steht es ihm frei, den bemängelten Artikel anderweitig prüfen zu lassen.
Der
Anbieter
akzeptiert
allerdings
ausschließlich
entgegenstehende
Beurteilungen
des
Herstellers
des
jeweils
durch
den
Anbieter
bemängelten
Artikels.
Werden
Beurteilungen des Anbieters zurecht beanstandet, so entfallen die Kosten auf die jeweils beanstandete Prüfung des Artikels.
Haftung
Für
Schäden,
die
nachweislich
auf
Verursachen
des
Anbieters
zurückzuführen
sind,
haftet
der
Anbieter
im
Rahmen
der
von
ihm
abgeschlossenen
Betriebshaftpflichtversicherung.
Auf
Wunsch
des
Auftraggebers
ist
ihm
ein
konkreter
Versicherungsnachweis
auszuhändigen.
Für
Schäden,
die
dem
Anbieter
nicht
unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Schadenersatz
kann
nur
bei
Vorsatz
und
grober
Fahrlässigkeit
verlangt
werden.
Die
Ersatzpflicht
beschränkt
sich
auf
den
vertragstypisch
vorhersehbaren
Schaden.
Bei einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten Lohns begrenzt.
Die
Regelung
des
vorstehenden
Absatzes
erstreckt
sich
auf
Schadensersatz
neben
der
Leistung,
den
Schadensersatz
statt
der
Leistung
und
den
Ersatzanspruch
wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber hat folgende Möglichkeiten zur Zahlung:
Überweisung oder, sofern vom Auftraggeber verfügbar, Zahlung per PayPal QR-Code.
Die
Rechnung
wird
direkt
vor
Ort
oder
nach
Leistungserbringung
innerhalb
weniger
Tage
erstellt.
Die
Rechnung
wird
immer
per
E-Mail
verschickt
(und
nur
auf
speziellen Kundenwunsch zusätzlich per Post). Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung fällig.
Die Rechnung enthält die erforderlichen Angaben für die Überweisung oder die Zahlung per PayPal QR-Code.
Der
Auftraggeber
kann
die
Rechnung
per
PayPal
QR-Code
direkt
begleichen.
Er
ist
aber
verpflichtet,
den
ausgewiesenen
Betrag
innerhalb
von
14
Tagen
nach
Erhalt
der
Rechnung
auf
das
auf
der
Rechnung
angegebene
Konto
einzuzahlen,
zu
überweisen
oder
PayPal
QR-Code
zu
begleichen.
Nach
Ablauf
der
Zahlungsfrist,
die
somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug.
Skontoabzüge werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht anerkannt.
Nachträgliche
vom
Empfänger
geforderte
Veränderungen
an
einer
gestellten
Rechnung
werden
–
sofern
der
Anlass
der
Veränderung
nicht
auf
einen
Fehler
seitens
des PSAgA-Prüfservice Reken zurück zu führen ist – mit € 25,00 in Rechnung gestellt.
Bei
Überschreiten
des
Zahlungsziels
werden
Verzugszinsen
in
Höhe
von
10%
über
dem
jeweils
gültigen
Basiszinssatz
gemäß
§247
BGB
berechnet.
Die
Geltendmachung weiterer Verzugszinsen bleibt vorbehalten.
Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen einzubehalten, ist ausgeschlossen.
Verschwiegenheitspflicht
Der
Anbieter
ist
im
Rahmen
seiner
Tätigkeit
dazu
verpflichtet,
die
ihm
anvertrauten
persönlichen
und
geschäftlichen
Geheimnisse
nicht
an
Dritte
weiterzugeben.
Auch
über
nicht
offenkundige
Tatsachen
hat
er
Verschwiegenheit
zu
wahren.
Der
Anbieter
ist
zur
Offenbarung
der
ihm
anvertrauten
Geheimnisse
dann
befugt,
wenn
dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der
Vertrag
wird
in
Deutsch
abgefasst.
Die
weitere
Durchführung
der
Vertragsbeziehung
erfolgt
in
Deutsch.
Es
findet
ausschließlich
das
Recht
der
Bundesrepublik
Deutschland
Anwendung.
Gerichtsstand
ist
bei
Streitigkeiten
mit
Auftraggebern,
die
kein
Verbraucher,
juristische
Person
des
öffentlichen
Rechts
oder
öffentlich-
rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters.
Datenspeicherung
Es
wird
darauf
hingewiesen,
dass
geschäftsnotwendige
Daten,
soweit
im
Rahmen
des
Bundesdatenschutzgesetzes
(§
26
BDSG)
zulässig,
in
der
EDV
gespeichert
und verwaltet werden. Es wird auf die Hinweise zum Datenschutz verwiesen.
Kündigung
Eine
Kündigung
des
Vertrages
ist
nur
aus
wichtigem
Grund
möglich.
Die
Kündigung
hat
schriftlich
zu
erfolgen.
Als
wichtiger
Kündigungsgrund
gilt,
wenn
der
Anbieter
in
grober
Weise
gegen
die
ihm
obliegenden
Verpflichtungen
verstößt.
Als
wichtiger
Kündigungsgrund
gilt
unter
anderem,
wenn
der
Auftraggeber
seiner
Mitwirkungspflicht
nicht
nachkommt,
seine
Zustimmung
zur
Einsicht
verweigert
oder
dem
Anbieter
keinen
Zugang
verschafft.
Des
Weiteren
gilt
als
wichtiger
Kündigungsgrund,
wenn
der
Auftraggeber
den
Sachkundigen
in
seiner
Arbeit
behindert
oder
zu
beeinflussen
versucht
oder
sein
pflichtwidriges
Verhalten
aufgrund
einer
Mahnung
des
Anbieters
nicht
ändert.
Wird
der
Vertrag
aus
wichtigem
Grund
gekündigt,
den
der
Anbieter
nicht
zu
vertreten
hat,
behält
der
Anbieter
den
Anspruch
auf
das
vertraglich
vereinbarte
Entgelt,
jedoch
unter
Abzug
ersparter
Aufwendungen.
Sofern
der
Auftraggeber
im
Einzelfall
keinen
höheren
Anteil
an
ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 50% des Entgelts für die vom Anbieter noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Wir sind nicht verpflichtet, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Stand dieser AGB: 01.März 2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jan-Henrik Barkow
PSAgA-Prüfservice Reken