Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeiner Geltungsbereich Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Vertragspartner Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen PSAgA-Prüfservice Reken Inhaber Jan-Henrik Barkow Carl-Benz-Str. 27 Haus B 48734 Reken E-Mail-Adresse: info@psaga-reken.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE338088907 nachfolgend Anbieter / Sachkundiger genannt, der Vertrag zustande. Vertragsgegenstand Durch diesen Vertrag werden Dienstleistungen aus dem Bereich Prüfservice von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und Beratungsleistungen hierzu geregelt. Vertragsschluss Einer unverbindlichen Anfrage eines potenziellen Auftraggebers folgt, sofern nicht weitere Daten geklärt werden müssen, im Regelfall eine schriftliche Angebotsübermittlung durch den Anbieter. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter (PSAgA-Prüfservice Reken) gilt als geschlossen, wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag schriftlich oder mündlich unter Kenntnis dieser AGB annimmt. Hierzu erhält der Auftraggeber im Regelfall, sofern es sich nicht um kurzfristige Beauftragung handelt, zusätzlich eine schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten. Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart zu den angegebenen Preisen zzgl. der gesetzlicher Umsatzsteuer ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen werden nur wirksam, sofern sie durch den Auftraggeber selbst oder durch ihn benannte Personen (Bevollmächtigte) im Rahmen der Leistungserbringung beauftragt und durch den Anbieter angenommen werden. Hierzu wird im Rahmen der Auftragserteilung die Nennung des Bevollmächtigten sowie der Umfang der Vollmacht erfragt. Preise Der Gesamtpreis errechnet sich aus den folgenden Komponenten: Pauschale und/oder Stundenvereinbarung, Kosten der jeweiligen vereinbarten Arbeitsmittel sowie Fahrtkosten gem. Vereinbarung. Alle Preise sind Nettopreise und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, wird in Bezug auf den Arbeitsumfang geringen Tätigkeiten grundsätzlich mindestens ½ Arbeitsstunde sowie die vereinbarten Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Sind im Angebot / Auftrag Pauschalen für Prüflinge (zu prüfende PSAgA) vereinbart, so sind diese unabhängig von dem tatsächlichen Zeitaufwand zu vergüten. Auch hier gilt, dass, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, eine Mindestpauschale in Höhe von ½ Arbeitsstunde sowie die vereinbarten Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden. Es gilt das jeweilig angenommene Angebot / der jeweilige Auftrag. Die in Angeboten festgelegten Preise sind mit einer Bindefrist von 4 Wochen versehen. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Sachkundigen notwendigen sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung zu stellen. Er hat den Sachkundigen bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zum zu prüfenden Artikel zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für die Beurteilung des Zustands des jeweiligen Artikels von Belang sind. Prüfungs- und Beratungsleistungen Im Rahmen von Prüfungen von PSAgA (Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) wird der jeweils vom Auftraggeber vorgelegte Artikel kostenpflichtig geprüft. Die Prüfung der jeweiligen Artikel erfolgt im Regelfall im Rahmen einer Inaugenscheinnahme. Sollte durch den Hersteller vorgegeben die Nutzung von Werkzeug notwendig sein, um bestimmte Teile z.B. zu öffnen, um den Zustand beurteilen zu können, so stimmt der Auftraggeber z.B. dem Öffnen o.ä. zu. Der Anbieter stellt, sofern keine Beanstandungen gefunden wurden, den ursprünglichen Zustand wieder her. Im Rahmen der Prüfung werden allerdings Schnallen etc. insbesondere von Gurten gelöst und nicht wieder in die vorgelegte Einstellung zurückversetzt. Dies wird durch den Auftraggeber nicht beanstandet, sondern als Merkmal der Prüfung anerkannt. Sofern es im Rahmen der sachkundigen Prüfung zu keiner Beanstandung des Artikels kommt, wird der jeweilige Artikel mit dem Vermerk „i.O.“ (in Ordnung) auf einem entsprechenden Dokument gekennzeichnet. Das jeweilige Dokument wird entweder durch den Auftraggeber erstellt oder durch den Anbieter beigebracht. Die Mindestanforderungen werden entsprechend der Regelungen und Grundsätze der DGUV formuliert und spätestens im Rahmen der Auftragserteilung vom Anbieter übermittelt. Auf Wunsch wird die positiv geprüfte PSAgA auf dem jeweiligen Artikel mit nächstem Prüfdatum mit einem Sticker sachgerecht markiert. Wird ein Artikel durch den Auftraggeber vorgelegt, der nicht ordnungsgemäß geprüft werden kann (z.B. nicht mehr identifizierbar oder vorherige Verwendung nicht bekannt ist) oder im Rahmen der Prüfung beanstandet wird (defekt bzw. Zustand nicht in Ordnung), so ist die Prüfung mit der Bewertung „NOK“ (NICHT IN ORDNUNG) auf der Dokumentation abgeschlossen. Eine besondere Markierung auf dem Artikel erfolgt nicht. Reparaturen oder Wartungen werden durch den Anbieter nicht vorgenommen. Artikel, welche nicht in Ordnung sind, werden mit Feststellung dieses Zustandes nicht weiter geprüft. Der Auftraggeber erhält den Artikel in dem Zustand wieder, in dem die Beanstandung festgestellt wurde. Sofern durch den Auftraggeber gewünscht bzw. gestattet, kann der Anbieter den defekten Artikel als Anschauungsmaterial kostenfrei übernehmen. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der Artikel nicht an den Anbieter weitergegeben hat, wird keine Haftung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu prüfenden Artikel trifft. Die Kennzeichnung des geprüften Artikels auf dem entsprechenden Dokument bestätigt, dass sich der Artikel zum Zeitpunkt der sachkundigen Prüfung in einem ordnungsgemäßen Zustand befunden hat. Sollte es unmittelbar nach der Prüfung durch den Auftraggeber oder dessen Verwender zu einer unsachgemäßen Benutzung kommen oder eine Beschädigung des Artikels erfolgen, so übernimmt der PSAgA-Prüfservice Reken Jan-Henrik Barkow keine Haftung für den Artikel und der Folgen, die sich daraus ergeben. Abnahme der Leistung Die Leistungen des Anbieters bestehen im Wesentlichen aus der sachkundigen Prüfung von PSAgA (Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz). Die Bewertung des Zustands des einzelnen Artikels erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen des Sachkundigen unter Berücksichtigung der jeweiligen Herstellervorgaben als auch der Grundsätze und Regelungen der DGUV sowie aus der beruflichen Erfahrung. Der Sachkundige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit der Prüfung zur Folge hätten. Der Sachkundige kann ohne eine besondere Zustimmung des Auftraggebers Fotos oder Skizzen der Prüflinge zu Dokumentationszwecken machen. Die Prüfung eines – auch nicht gebrauchstauglichen - Artikels ist mit Vorlage des jeweiligen Artikels zur Prüfung kostenpflichtig. Ist der Auftraggeber mit der Bewertung des Anbieters nicht einverstanden, so steht es ihm frei, den bemängelten Artikel anderweitig prüfen zu lassen. Der Anbieter akzeptiert allerdings ausschließlich entgegenstehende Beurteilungen des Herstellers des jeweils durch den Anbieter bemängelten Artikels. Werden Beurteilungen des Anbieters zurecht beanstandet, so entfallen die Kosten auf die jeweils beanstandete Prüfung des Artikels. Haftung Für Schäden, die nachweislich auf Verursachen des Anbieters zurückzuführen sind, haftet der Anbieter im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Anbieter nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten Lohns begrenzt. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. Zahlungsbedingungen Der Auftraggeber hat folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Überweisung oder, sofern vom Auftraggeber verfügbar, Zahlung per PayPal QR-Code. Die Rechnung wird direkt vor Ort oder nach Leistungserbringung innerhalb weniger Tage erstellt. Die Rechnung wird immer per E-Mail verschickt (und nur auf speziellen Kundenwunsch zusätzlich per Post). Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnung enthält die erforderlichen Angaben für die Überweisung oder die Zahlung per PayPal QR-Code. Der Auftraggeber kann die Rechnung per PayPal QR-Code direkt begleichen. Er ist aber verpflichtet, den ausgewiesenen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen, zu überweisen oder PayPal QR-Code zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Skontoabzüge werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht anerkannt. Nachträgliche vom Empfänger geforderte Veränderungen an einer gestellten Rechnung werden sofern der Anlass der Veränderung nicht auf einen Fehler seitens des PSAgA-Prüfservice Reken zurück zu führen ist – mit € 25,00 in Rechnung gestellt. Bei Überschreiten des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß §247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen bleibt vorbehalten. Sicherheitseinbehalt Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen einzubehalten, ist ausgeschlossen. Verschwiegenheitspflicht Der Anbieter ist im Rahmen seiner Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren. Der Anbieter ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat. Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Auftraggebern, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters. Datenspeicherung Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes 26 BDSG) zulässig, in der EDV gespeichert und verwaltet werden. Es wird auf die Hinweise zum Datenschutz verwiesen. Kündigung Eine Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn der Anbieter in grober Weise gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen verstößt. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Anbieter keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Sachkundigen in seiner Arbeit behindert oder zu beeinflussen versucht oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Anbieters nicht ändert. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Anbieter nicht zu vertreten hat, behält der Anbieter den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Entgelt, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 50% des Entgelts für die vom Anbieter noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind nicht verpflichtet, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Stand dieser AGB: 01.März 2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Jan-Henrik Barkow

PSAgA-Prüfservice Reken

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeiner Geltungsbereich Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Vertragspartner Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen PSAgA-Prüfservice Reken Inhaber Jan-Henrik Barkow Carl-Benz-Str. 27 Haus B 48734 Reken E-Mail-Adresse: info@psaga-reken.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE338088907 nachfolgend Anbieter / Sachkundiger genannt, der Vertrag zustande. Vertragsgegenstand Durch diesen Vertrag werden Dienstleistungen aus dem Bereich Prüfservice von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und Beratungsleistungen hierzu geregelt. Vertragsschluss Einer unverbindlichen Anfrage eines potenziellen Auftraggebers folgt, sofern nicht weitere Daten geklärt werden müssen, im Regelfall eine schriftliche Angebotsübermittlung durch den Anbieter. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter (PSAgA-Prüfservice Reken) gilt als geschlossen, wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag schriftlich oder mündlich unter Kenntnis dieser AGB annimmt. Hierzu erhält der Auftraggeber im Regelfall, sofern es sich nicht um kurzfristige Beauftragung handelt, zusätzlich eine schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten. Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart zu den angegebenen Preisen zzgl. der gesetzlicher Umsatzsteuer ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen werden nur wirksam, sofern sie durch den Auftraggeber selbst oder durch ihn benannte Personen (Bevollmächtigte) im Rahmen der Leistungserbringung beauftragt und durch den Anbieter angenommen werden. Hierzu wird im Rahmen der Auftragserteilung die Nennung des Bevollmächtigten sowie der Umfang der Vollmacht erfragt. Preise Der Gesamtpreis errechnet sich aus den folgenden Komponenten: Pauschale und/oder Stundenvereinbarung, Kosten der jeweiligen vereinbarten Arbeitsmittel sowie Fahrtkosten gem. Vereinbarung. Alle Preise sind Nettopreise und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, wird in Bezug auf den Arbeitsumfang geringen Tätigkeiten grundsätzlich mindestens ½ Arbeitsstunde sowie die vereinbarten Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Sind im Angebot / Auftrag Pauschalen für Prüflinge (zu prüfende PSAgA) vereinbart, so sind diese unabhängig von dem tatsächlichen Zeitaufwand zu vergüten. Auch hier gilt, dass, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, eine Mindestpauschale in Höhe von ½ Arbeitsstunde sowie die vereinbarten Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden. Es gilt das jeweilig angenommene Angebot / der jeweilige Auftrag. Die in Angeboten festgelegten Preise sind mit einer Bindefrist von 4 Wochen versehen. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Sachkundigen notwendigen sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung zu stellen. Er hat den Sachkundigen bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zum zu prüfenden Artikel zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für die Beurteilung des Zustands des jeweiligen Artikels von Belang sind. Prüfungs- und Beratungsleistungen Im Rahmen von Prüfungen von PSAgA (Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) wird der jeweils vom Auftraggeber vorgelegte Artikel kostenpflichtig geprüft. Die Prüfung der jeweiligen Artikel erfolgt im Regelfall im Rahmen einer Inaugenscheinnahme. Sollte durch den Hersteller vorgegeben die Nutzung von Werkzeug notwendig sein, um bestimmte Teile z.B. zu öffnen, um den Zustand beurteilen zu können, so stimmt der Auftraggeber z.B. dem Öffnen o.ä. zu. Der Anbieter stellt, sofern keine Beanstandungen gefunden wurden, den ursprünglichen Zustand wieder her. Im Rahmen der Prüfung werden allerdings Schnallen etc. insbesondere von Gurten gelöst und nicht wieder in die vorgelegte Einstellung zurückversetzt. Dies wird durch den Auftraggeber nicht beanstandet, sondern als Merkmal der Prüfung anerkannt. Sofern es im Rahmen der sachkundigen Prüfung zu keiner Beanstandung des Artikels kommt, wird der jeweilige Artikel mit dem Vermerk „i.O.“ (in Ordnung) auf einem entsprechenden Dokument gekennzeichnet. Das jeweilige Dokument wird entweder durch den Auftraggeber erstellt oder durch den Anbieter beigebracht. Die Mindestanforderungen werden entsprechend der Regelungen und Grundsätze der DGUV formuliert und spätestens im Rahmen der Auftragserteilung vom Anbieter übermittelt. Auf Wunsch wird die positiv geprüfte PSAgA auf dem jeweiligen Artikel mit nächstem Prüfdatum mit einem Sticker sachgerecht markiert. Wird ein Artikel durch den Auftraggeber vorgelegt, der nicht ordnungsgemäß geprüft werden kann (z.B. nicht mehr identifizierbar oder vorherige Verwendung nicht bekannt ist) oder im Rahmen der Prüfung beanstandet wird (defekt bzw. Zustand nicht in Ordnung), so ist die Prüfung mit der Bewertung „NOK“ (NICHT IN ORDNUNG) auf der Dokumentation abgeschlossen. Eine besondere Markierung auf dem Artikel erfolgt nicht. Reparaturen oder Wartungen werden durch den Anbieter nicht vorgenommen. Artikel, welche nicht in Ordnung sind, werden mit Feststellung dieses Zustandes nicht weiter geprüft. Der Auftraggeber erhält den Artikel in dem Zustand wieder, in dem die Beanstandung festgestellt wurde. Sofern durch den Auftraggeber gewünscht bzw. gestattet, kann der Anbieter den defekten Artikel als Anschauungsmaterial kostenfrei übernehmen. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der Artikel nicht an den Anbieter weitergegeben hat, wird keine Haftung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu prüfenden Artikel trifft. Die Kennzeichnung des geprüften Artikels auf dem entsprechenden Dokument bestätigt, dass sich der Artikel zum Zeitpunkt der sachkundigen Prüfung in einem ordnungsgemäßen Zustand befunden hat. Sollte es unmittelbar nach der Prüfung durch den Auftraggeber oder dessen Verwender zu einer unsachgemäßen Benutzung kommen oder eine Beschädigung des Artikels erfolgen, so übernimmt der PSAgA-Prüfservice Reken Jan-Henrik Barkow keine Haftung für den Artikel und der Folgen, die sich daraus ergeben. Abnahme der Leistung Die Leistungen des Anbieters bestehen im Wesentlichen aus der sachkundigen Prüfung von PSAgA (Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz). Die Bewertung des Zustands des einzelnen Artikels erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen des Sachkundigen unter Berücksichtigung der jeweiligen Herstellervorgaben als auch der Grundsätze und Regelungen der DGUV sowie aus der beruflichen Erfahrung. Der Sachkundige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit der Prüfung zur Folge hätten. Der Sachkundige kann ohne eine besondere Zustimmung des Auftraggebers Fotos oder Skizzen der Prüflinge zu Dokumentationszwecken machen. Die Prüfung eines auch nicht gebrauchstauglichen - Artikels ist mit Vorlage des jeweiligen Artikels zur Prüfung kostenpflichtig. Ist der Auftraggeber mit der Bewertung des Anbieters nicht einverstanden, so steht es ihm frei, den bemängelten Artikel anderweitig prüfen zu lassen. Der Anbieter akzeptiert allerdings ausschließlich entgegenstehende Beurteilungen des Herstellers des jeweils durch den Anbieter bemängelten Artikels. Werden Beurteilungen des Anbieters zurecht beanstandet, so entfallen die Kosten auf die jeweils beanstandete Prüfung des Artikels. Haftung Für Schäden, die nachweislich auf Verursachen des Anbieters zurückzuführen sind, haftet der Anbieter im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Anbieter nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten Lohns begrenzt. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. Zahlungsbedingungen Der Auftraggeber hat folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Überweisung oder, sofern vom Auftraggeber verfügbar, Zahlung per PayPal QR-Code. Die Rechnung wird direkt vor Ort oder nach Leistungserbringung innerhalb weniger Tage erstellt. Die Rechnung wird immer per E-Mail verschickt (und nur auf speziellen Kundenwunsch zusätzlich per Post). Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnung enthält die erforderlichen Angaben für die Überweisung oder die Zahlung per PayPal QR- Code. Der Auftraggeber kann die Rechnung per PayPal QR-Code direkt begleichen. Er ist aber verpflichtet, den ausgewiesenen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen, zu überweisen oder PayPal QR-Code zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Skontoabzüge werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht anerkannt. Nachträgliche vom Empfänger geforderte Veränderungen an einer gestellten Rechnung werden sofern der Anlass der Veränderung nicht auf einen Fehler seitens des PSAgA-Prüfservice Reken zurück zu führen ist mit 25,00 in Rechnung gestellt. Bei Überschreiten des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß §247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen bleibt vorbehalten. Sicherheitseinbehalt Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen einzubehalten, ist ausgeschlossen. Verschwiegenheitspflicht Der Anbieter ist im Rahmen seiner Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren. Der Anbieter ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat. Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Auftraggebern, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters. Datenspeicherung Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes 26 BDSG) zulässig, in der EDV gespeichert und verwaltet werden. Es wird auf die Hinweise zum Datenschutz verwiesen. Kündigung Eine Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn der Anbieter in grober Weise gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen verstößt. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Anbieter keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Sachkundigen in seiner Arbeit behindert oder zu beeinflussen versucht oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Anbieters nicht ändert. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Anbieter nicht zu vertreten hat, behält der Anbieter den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Entgelt, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 50% des Entgelts für die vom Anbieter noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind nicht verpflichtet, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Stand dieser AGB: 01.März 2021
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